Arbeitsrecht

Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wie z. B.

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Befristungen
  • Ausdifferenzierung von Gehaltsklauseln
  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • Taktische Vorbereitung von Kündigungen
  • Verhandlung über Abfindungen
  • Erstellung/Verhandlung Aufhebungsverträge
  • Kündigungsschutzklagen
  • Prüfung/Erstellung von Abmahnungen
  • Eingruppierungen, Ausübung des Direktionsrechts etc.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Betriebsrente
  • Dienstwagen
  • Mobbing

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Rechtsanwalt Hans-Christian Hotz

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